Wir freuen uns sehr, dass nun durch den Satzungsbeschluss vom 12. November 2020 das Verfahren zur Änderung des B-Planes Nr. 170 „Schongauerstraße“ – in Bezug auf die von uns beantragte Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten für die Flurstücke unserer Mandantin um das „Betreute Wohnen für Seniorinnen und Senioren“ – endlich seinen Abschluss gefunden hat. Das Verfahren hat trotz seines beschleunigten Charakters (§ 13a BauGB) drei Jahre in Anspruch genommen. Sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner der Anlage sind erleichtert. Sie müssen nun nicht mehr mit der ständigen Angst leben, aus ihrer vertrauten Umgebung ausziehen zu müssen. Wie berichtet, hatte die Stadt im März 2014 eine Nutzungsuntersagung erlassen, da für diese Anlage lediglich eine Genehmigung für ein Boardinghouse vorlag. Der im Mai 2015 gestellte 1. Nutzugsänderungsantrag (nebst Befreiungsantrag) wurde von der Stadt allein unter Verweis auf die Festsetzungen des B-Planes Nr. 170 abgelehnt, da diese Nutzung darin nicht vorgesehen war. Unsere Mandantin hatte bereits vor Satzungsbeschluss im Oktober 2020 einen 2. Bauantrag auf Nutzungsänderung eingereicht. Die Bauaufsichtsbehörde hat sich zu dem begründeten Antrag bislang noch nicht geäußert. Da der Antrag nun bereits das 2. Mal anhängig ist und der alleinige Versagungsgrund – die Festsetzungen des alten B-Planes Nr. 170 – durch seine Änderung ausgeräumt worden ist, gehen wir davon aus, dass zeitnah auch die bauordnungsrechtliche Legalisierung vorliegt und die Sache abgeschlossen werden kann. Die LVZ hat darüber berichtet.
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