Wir bieten das gesamte Spektrum anwaltlicher Leistungen, sind beratend aber auch vor Gericht tätig. Immer wichtiger wird unser Engagement im Bereich konsensualen Handelns im öffentlichen Recht: Hier sind wir in die Gestaltung von Verträgen, z. B. Sanierungsverträge eingeschaltet.
Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt in der strategischen Beratung. Oft lassen sich Auseinandersetzungen durch vorausschauendes Agieren vermeiden oder nachteilige Wirkungen zumindest minimieren. Wir zeigen Risiken auf, bewerten das Schadenspotential verschiedener denkbarer Konfliktszenarien und sprechen auf der Grundlage dessen Handlungsempfehlungen aus.
Strategische Beratung kann dabei in einem sorgfältig vorbereiteten Beratungsgespräch ebenso bestehen wie in der Vorlage eines umfassenden Rechts- und Strategiegutachtens.
Der erforderliche und vertretbare Aufwand richtet sich nach der Bedeutung der Angelegenheit und den Vorstellungen des Mandanten.