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Bodenschutzrecht

Unser vorrangiges Beratungsfeld im Bodenschutzrecht ist die Sanierung von Altlastengrundstücken. Losgelöst von Schadensfällen und damit aktuellen Grundstücksverunreinigungen werden Grundstückseigentümer mittels behördlicher Anordnung oftmals für weit in der Vergangenheit liegende und in vielen Fällen dem Grundstückseigentümer unbekannte Kontaminationen in Anspruch genommen. Es geht dann zunächst darum zu prüfen, wer für die Erkundung, Untersuchung und später die Sanierung verantwortlich ist und innerhalb welcher rechtlicher Grenzen. Sogenannte Sanierungsvereinbarungen zwischen Sanierungspflichtigen und Behörden versprechen zwar beiden Seiten gewisse Flexibilitätsvorteile, sind jedoch auch mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Denn der „Staat“ darf Hoheitsrechte nicht verkaufen und andererseits dem Sanierungspflichtigen auch nicht vertraglich Leistungen abverlangen, die er nicht hoheitlich anordnen dürfte. Wenn Sanierungsvereinbarungen „richtig gemacht“ werden, können indes tatsächlich beide Parteien von den Vorteilen des konsensualen Handelns profitieren.

Übrigens ist das Handeln in abfall- und bodenschutzrechtlichen Kontexten auch „haftungsträchtig“, da eine falsche Entscheidung in diesem komplexen Bereich sehr schnell mit enormen Schäden zu Buche schlägt. Wir runden deshalb unser Engagement mit profilierter Expertise im Staatshaftungsrecht ab.

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