Im Auftrag des Landestourismusverbandes Sachsen sowie in Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband Erzgebirge e.V. haben Götze Rechtsanwälte – unter Federführung von Prof. Dr. Roman Götze, Andrea Wolter, Christoph Worch und unserer wissenschaftlichen Mitarbeiterin Hanna Kröner – eine umfassende Handlungsempfehlung zur Tourismusfinanzierung über die Erhebung einer Gästetaxe nach § 34 SächsKAG erarbeitet. Diese Empfehlung dient als praxisnaher Leitfaden für die Kommunen und Gemeinden in Sachsen, um eine rechtssichere Kalkulation der Gästetaxe unter Berücksichtigung der Anforderungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vorzunehmen.
Sie können die Handlungsempfehlung hier abrufen.
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