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Lebensmittel-Einzelhandel

In letzter Zeit konnten wir zwei weitere Genehmigungen in diesem Bereich erstreiten. Zum einen ging es um den Ersatzneubau eines vorhandenen Discounters – in einem Mischgebiet nach § 34 II BauGB i.V.m. § 6 BauNVO – mit einer Erweiterung der Verkaufsfläche von unter 800 qm auf 1.100 qm in Sachsen-Anhalt und im zweiten Fall um den Neubau eines Vollsortimenters in Brandenburg mit einer Verkaufsfläche von knapp 1.500 qm. Auch in diesen Fällen standen wieder Fragen der Einordnung und Bestimmung der Gebiete i.S.d. § 34 BauGB, der Anwendung des § 11 III BauNVO unter Berücksichtigung der Auslegungshilfe des „Leitfadens zum Umgang mit § 11 Abs. 3 BauNVO in Bezug auf Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels“ der Fachkommission Städtebau vom 28. September 2017, der Bestimmung und Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche und Fragen des § 34 III BauGB (schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereich in der Gemeinde in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden) im Fokus.

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