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Erfolg beim Kirchlichen Verwaltungsgericht der EVLKS

Die traditionsreichen und weltweit bekannten Leipziger Kirchgemeinden St. Thomas („Thomaskirche“; Thomanerchor, u. a. mit bedeutenden Thomaskantoren, wie insbesondere Johann Sebastian Bach) und St. Nikolai („Nikolaikirche“; Friedensgebete seit der 1980er Jahre und der daraus hervorgegangenen friedlichen Revolution 1989, mit dem Motto „Offen für alle“) sollten – nach dem Willen des Landeskirchenamtes der EVLKS – unfreiwillig in ein sogenanntes „Schwesterkirchverhältnis“ gezwungen werden. Wir sind der Auffassung, dass dadurch die vorhandenen gesunden Strukturen zerstört und die verschiedenen Profile verwässert werden. Über die dagegen gerichteten Klagen verhandelte am Montag das Kirchliche Verwaltungsgericht in Dresden. Das Gericht hat sich sehr intensiv mit dem Kirchgemeindestrukturgesetz, den Inhalten des streitigen Ausgangs- und Widerspruchsbescheides und den wechselseitigen Argumenten auseinandergesetzt. Der Bescheid des Landeskirchenamtes zur zwangsweisen Anordnung ist vom Gericht für nichtig und damit für unwirksam erklärt worden. Eine Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Wir freuen uns über diesen Erfolg. GÖTZE Rechtsanwälte haben die Kirchgemeinde St. Thomas in dem Rechtsstreit seit 2021 begleitet. Zum Hintergrund:

Presse: – Leipziger Volkszeitung – Der Sonntag – TAG24 – MDR – Leipziger Zeitung – evangelisch.de – Christian Wolff

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